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Office- und Raumdistanzgläser

Die Bildschirmbrille wird auch als Officebrille, Computerbrille oder Arbeitsplatzbrille bezeichnet. Sie ist eine individuell auf die Anforderungen der täglichen Arbeit an einem Monitor angefertigte Sehhilfe. Während eine normale Lesebrille für eine Sehentfernung von circa 40cm angepasst ist, ist diese speziell auf die Entfernung des Monitors von circa 50-80cm abgestimmt. Dadurch sind sowohl Bildschirm, Tastatur, Schreibunterlagen als auch der Mitarbeiter nebenan klar und deutlich erkennbar. Das Auge wird somit entlastet und ein angenehmes Arbeiten am Bildschirm möglich.

Bildschirmarbeitsbrille
Officebrille

Im Gegensatz zu einer Lese- oder Gleitsichtbrille ist die Bildschirmbrille exakt auf die Entfernungen der Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz angepasst – das heißt auf kurze und mittlere Distanzen von 50-80cm. Für diese Entfernungen zum Auge, in denen sich der Monitor sowie Tastatur befinden, besitzen die Gläser der Bildschirmbrille eine extra große mittlere Sehzone. Der untere Teil des Brillenglases ist dabei auf die Entfernung von Schreibtisch und Tastatur ausgerichtet und der obere Teil auf das Sehen in Raumdistanz der je nach Bedarf bis auf 4 Meter abgestimmt werden kann. Somit ist es möglich bei den ständigen Blickwechseln zwischen Monitor, Tastatur, Unterlagen sowie zweiter Bildschirm und Kollegen jederzeit deutlich zu sehen.

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Für das Sehen über größere Distanzen hinweg wie beim Autofahren oder Radfahren ist die Bildschirmbrille allerdings nicht geeignet.

Der richtige Weg zur Bildschirmarbeitsbrille:

 

  • augenärztliche Untersuchung: bei dieser wird festgestellt, ob eine   Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist

  • Ausfolgeschein des Augenarztes auf dem genau definiert ist, welche Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist

  • den Dienstgeber vor Kauf einer Bildschirmarbeitsbrille verständigen

  • Bildschirmbrille anfertigen lassen und bezahlen

  • die Rechnung dem Dienstgeber übergeben.

 

 

Die Kosten für Sehhilfen, die ausschließlich durch den notwendigen Schutz bei Bildschirmarbeit entstehen, sind von den ArbeitgeberInnen zu tragen.

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Gesetzliche Grundlagen:

 

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